Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder alarmieren Sie Ihre Nachbar*innen.
Rufen Sie um Hilfe.
Wenn die Polizei da ist, haben Sie das Recht, allein mit der Polizei zu sprechen.
- Machen Sie eine klare Aussage zu der erlebten Gewalt.
- Schützen Sie durch Ihre Aussage sich und Ihre Kinder und nicht die gewalttätige Person.
- Berichten Sie der Polizei auch von zurückliegenden Gewalterfahrungen und Ihren Befürchtungen vor weiteren Gewalttätigkeiten.
- Benennen Sie nach Möglichkeit Zeug*innen.
Die Polizei hat die Möglichkeit, die gewalttätige Person bis zu 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen.
Sie können die Polizei auch bitten, Sie mitzunehmen und zu einer Freund*in oder in ein Frauenhaus zu bringen. Nehmen Sie Ihre Kinder mit.
Wenn Sie verletzt sind, lassen Sie sich von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ein Attest (gebührenpflichtig) über Ihre Verletzungen ausstellen. Leugnen Sie die Gewalt nicht.
Gewalt gegen Frauen* ist grundsätzlich strafbar.
Über die Möglichkeiten einer Strafanzeige, das Vorgehen der Polizei und das Verfahren bei Gericht können Sie sich in unserer Beratungsstelle informieren. Hier können Sie sich auch über die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes beraten lassen, wie zum Beispiel die Zuweisung der Wohnung oder ein Kontaktverbot für die gewalttätige Person.
