News-Archiv

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Mein Bauch gehört mir

§219a

Endlich!

51 Jahre sind seit der Kampagne „ Wir haben abgetrieben“ der Zeitschrift Stern ins Land gegangen.

Was nach der Kampagne folgte war eine geringfügige Veränderung der engen Gesetzesvorgaben.

Die Abtreibung blieb aber bis heute in jedem Stadium gesetzeswidrig, was natürlich ein deutliches Signal an die Frauen war und ist, die ihre Schwangerschaft vorzeitig beenden möchten.

Die Frauen müssen sich bis heute einer Zwangsberatung unterziehen.

Die Streichung des §219a war überfällig und wird dazu führen, dass betroffene Frauen sich beispielsweise auf den Internetseiten, der ohnehin wenigen Ärzt*Innen die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, über den Eingriff informieren können.

Wir hoffen, dass es auch dann für die betroffenen Frauen leichter sein wird eine Klinik oder niedergelassene Ärzt*Innen, die innerhalb der Frist eine Abtreibung vornehmen, zu finden.

Die Streichung des §219a ist eine gute Vorausetzung für die Realisierung einer Fristenlösung im §218. Der §219a hat zu einer Diskriminierung und strafrechtlichen Verfolgung der Ärzt*Innenschaft geführt und somit die Abtreibungsangebote minimiert. In der Realität sah und sieht es doch so aus, dass die Frauen oftmals nicht innerhalb der Frist abtreiben können.

Die Zwangsberatung, geregelt über den § 218, muss beendet werden.

Beratungsstellen, die Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, sind ein wichtiges Angebot für die betroffenen Frauen. Die Beratung sollte jedoch freiwillig sein.

  • Ehrung für Frauen helfen Frauen e.V.

Wir haben uns sehr gefreut für 40 Jahre Frauen helfen Frauen e.V. am 3. Februar 2017 eine Ehrung der Stadt Frankfurt erhalten zu haben.

Wir bedanken uns bei allen Menschen, die uns in all den Jahren unterstützt haben!